Häufig gestellte Fragen – FAQ
In den FAQ – Frequently Asked Questions – werden häufig gestellte Fragen zum Sammel-Syndrom und der Ambulanten Wohnungshilfe beantwortet. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, nehmen Sie persönlich Kontakt mit uns auf. Wir nehmen Ihre Fragen per E-Mail entgegen, beraten Sie dann aber gerne am Telefon in einem direkten Gespräch.
Wir arbeiten grundsätzlich im Münchner Stadtgebiet.
Suchen Sie sich vertrauensvolle Ansprechpartner, die sich mit den Strukturen in Ihrer Umgebung auskennen. Das können Sozialarbeiter der Kommune sein, aber auch Beratungsstellen oder sozialpsychiatrische Dienste. Bitten Sie um vertrauensvolle Beratung.
Wir beraten gerne und unterstützen Sie dabei, Möglichkeiten zu prüfen, ob das Sozialbürgerhaus die Kosten für Sie übernimmt.
Wenn Sie es wünschen, können wir mit Ihrem Vermieter über eine Verlängerung der Frist sprechen. Voraussetzung ist, dass wir einen konkreten Plan für die notwendigen Arbeiten erstellen und danach gemeinsam anfangen, die Wohnung aufzuräumen.
Entweder ganz weglassen oder ändern. Die Antwort müsste komplexer sein. Steht eine fristlose Kündigung an, ist diese schon ausgesprochen, ist juristische Hilfe nötig/angesagt, wie ist es mit Finanzierung
Wir arbeiten die Bewilligungen in Reihenfolge ab. Wir berücksichtigen jedoch Härtefälle, zum Beispiel wenn Kinder im Haus sind oder enge Fristen gesetzt sind. In der Regel beginnen unsere Arbeiten zwei Wochen nach Eingang des Bescheides. Es kann jedoch vorkommen, dass gleichzeitig sehr viele Aufträge eingehen, und wir länger brauchen. Sie werden in jedem Fall frühzeitig in die Planung einbezogen.
Wir halten uns streng an die Schweigepflicht. Auskünfte können wir auch Angehörigen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person geben. Wir können Ihnen nur Auskünfte erteilen, wenn uns eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt.
Wir richten uns nach Ihren Möglichkeiten und berücksichtigen auch Ihre persönliche Tagesverfassung. Die Dauer der Tagesarbeitszeit sprechen wir mit Ihnen ab. Grundsätzlich arbeiten wir von Montag bis Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten. An Wochenenden und Feiertagen haben wir geschlossen.
Ja. Wir sprechen dies zuvor mit Ihnen ab.
Die Anwesenheit der Bewohner ist erforderlich, um Entscheidungen treffen zu können und die Veränderungen gemeinsam zu gestalten.